Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist der erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen (Glücksspielstaatsvertrag) in Deutschland. Im Dezember 2011 kam es zur Ratifizierung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (1. GlüÄndStV), der am 1. Juli 2012 in Kraft trat und den Glücksspielstaatsvertrag von 2008 in seiner ursprünglichen Fassung änderte. Schleswig-Holstein hatte von Januar 2012 bis Februar 2013 ein eigenes Glücksspielgesetz, trat aber im Februar 2013 dem geänderten Glücksspielstaatsvertrag wieder bei.
https://www.lottodeutschland.de/GlüStV_Hintergrundpapier_Schramm.pdf